Ausgänge sind mit 3x3m und 1x1,8m ausreichend vorhanden.
Ebenso Security und Sanitätsdienst.
Bühne mit Szenenfläche < 50 m? ebenfalls kein Problem.
Bauliche Anlagen (Bühne, Pavillions und ähnliches) sehe ich auch nicht problematisch bei dem Verhältnis der Fläche zur Besucherzahl.
An und Abreise stellen ebenfalls kein Problem dar (Erfahrungen aus einer 10-jährigen Vergangenheit - Dieses Jahr erstmals die Forderung nach einer Nutzungsänderung mit Brandschutzkonzept)
Es stellt sich mehr die Frage nach den Vorgaben der SBauVO.
Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitskennzeichnung, Alarmierung mit Sprachdurchsagen, Sicherheitsstromversorgung.
Welchen Umfang müssen die haben?
Wie soll ein kleiner Veranstalter die Kosten stemmen können?
Auf welchen Grundlagen kann man ggf. abweichen?
Wie kann man abweichend festlegen was ausreichend ist?
Dann noch die Anwendung der PrüfVO!
Die zuständige Bauaufsicht weiß nicht, wie sie auf die Anwendung und den daraus resultierenden Forderungen der PrüfVO NRW verzichten kann.
Doch wer prüft dann auf welcher Grundlage in welchem Umfang welche die Betriebssicherheit und "Wirksamkeit" der Einrichtung?